Von Coaching-Weiterbildungen spricht man, wenn es sich um eine Qualifizierung für die Rolle als Coach handelt und die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- basierend auf dem Ethik-Kodex und Rollenverständnis bzw. Professionsstandards des DBVCs in diesem Kompendium
- didaktisch begründet aufgebaut und strukturiert durchgeführt
- unter Begleitung, Anleitung und Supervision durch qualifizierte Dozenten
- Erwerb von Sach- und Methodenkompetenzen sowie ausgewiesenen Feld- und Funktionskompetenzen
- Ausbau von sozialen und personalen Kompetenzen
- bewusste Selbstveränderung und Selbstentwicklung der Teilnehmenden
- Erstausbildung und Berufserfahrung der Teilnehmenden

Eine Coaching-Weiterbildung soll mindestens 250 Zeitstunden interaktive Aktivitäten (ohne Selbststudium, Erstellung von Referaten o.ä., vgl. Stiftung Warentest 2013) und eine Rollenreifungs- bzw. Qualifizierungszeit von mindestens einem Jahr umfassen; wünschenswert ist jedoch eine Mindestdauer von 18 Monaten. Einige wenige Tage Coaching-Training oder Coaching-Module innerhalb von Fort- und Weiterbildungsprogrammen, wie z.B. im Rahmen von Qualitätsmanagement-, Führungs– oder Projektmanagement–Trainings, zählen NICHT zu Coaching-Weiterbildungen. Berater-, Trainer-, oder Psychotherapieausbildungen zählen ebenfalls NICHT zu Coaching-Weiterbildungen, weil sie i.d.R. auf anderen Kompetenzmodellen aufbauen und andere Themenschwerpunkte behandeln.
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