Fördermöglichkeiten zum Coaching

Möglichkeiten schaffen mit Hilfe von außen / Förderung

Wir wollen alles dafür tun, dass Sie in Ihre Zukunft investieren können. Dazu gehören für uns auch flexible Zahlungsmodalitäten, die wir gern individuell vereinbaren. Grundsätzlich stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

Frühbucherrabatt

Bei Buchung einer unserer zertifizierten Coaching-Ausbildungen können Sie einen Frühbucherrabatt erhalten. Bitte sprechen Sie uns darauf an.

Inhouse-Tarife

Für die Inhouse-Buchung eines unserer Angebote ergeben sich selbstverständlich andere Tarife.
Bitte fordern Sie unser Angebot an.

Ratenzahlung

Für alle Ausbildungen gibt es die Möglichkeit der individuellen Ratenzahlung, welche Sie bitte individuell mit uns vereinbaren.

Sozialtarife

Studenten und Schüler erhalten bei uns gesonderte Nachlässe.

Weitere Fördermöglichkeiten

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer/innen.
Auch wenn sie noch mehrere Monate einen Arbeitsplatz haben, jedoch
voraussichtlich von Personalabbau betroffen sein werden
(Ermessensspielraum).

Arbeitnehmer/innen können bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld gefördert werden, wenn

1. das Jobcoaching notwendig ist, um

  • sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen,
  • sie bei Arbeitslosigkeit beruflich neu zu orientieren eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
  • sie aufgrund eines bunten Lebenslaufes Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg in ein berufliches Tätigkeitsfeld haben,
  • sie bisher selbstständig waren und nun eine neue berufliche Herausforderung in Anstellung suchen,
  • sie ihr bisheriges berufliches Tätigkeitsfeld nicht mehr ausüben können
  • und sich ein neues Standbein schaffen müssen,
  • sie nach dem Studium oder einer guten Aus- und Weiterbildung eine berufliche Perspektive brauchen oder Schwierigkeiten haben, Fuß zu fassen.

2. vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch das Arbeitsamt erfolgt ist
und

3. die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Beispielhafte COATRAIN® – Angebote

Den Menschen in den Mittelpunkt stellen: Berufsorientierung

Zu unserem Job-Coaching

Interesse und/oder Fragen? Bitte sprechen Sie uns an.

Übernommen werden die vollen Lehrgangskosten, Fahrtkosten, ggf. Kosten der
Unterbringung und Verpflegung.

Bildungsgutschein

Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer/innen. Auch wenn sie noch mehrere Monate einen Arbeitsplatz haben, jedoch voraussichtlich von Personalabbau betroffen sein werden (Ermessensspielraum).

Arbeitnehmer/innen können bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld gefördert werden, wenn

1. die Weiterbildung notwendig ist, um

  • sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern
  • eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
  • bei Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigung zu erlangen oder
  • weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses in ihrem Tätigkeitsbereich die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist

2. die Vorbeschäftigungszeit erfüllt ist,

3. vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch das Arbeitsamt erfolgt ist und

4. die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Beispielhafte COATRAIN® – Angebote

Interesse und/oder Fragen? Bitte sprechen Sie uns an.

Übernommen werden die vollen Lehrgangskosten, Fahrtkosten, ggf. Kosten der Unterbringung und Verpflegung.

Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen und

  • weniger als 250 Personen beschäftigen
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben
  • sich nicht zu 25 Prozent oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden

Allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Ratings.

Darüber hinaus werden Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migrant/inn/en zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.

Beispielhafte COATRAIN® – Angebote

Wir entwickeln mit Ihnen das passende (Inhouse-) Angebot. Bitte sprechen Sie uns an.

Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss in den alten Bundesländern 50 %, maximal € 1.500,–; in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 %, maximal 1.500 Euro.

Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt € 3.000,– im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien.

Allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal € 6.000,– gefördert. Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migrant/inn/en zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen. Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

Bildungsprämie des Bundes

Die Zielgruppe sind Berufstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen. Viele Selbständige nehmen die Prämiengutscheine in Anspruch. Zur Zielgruppe gehören z.B. auch Verheiratete, bei denen ein Partner sich in Elternzeit befindet und der andere Ehepartner das gemeinsam veranlagte Jahreseinkommen von bis zu 51.200 Euro verdient.

Ziel der Bundesregierung ist es, den Stellenwert der Wei-
terbildung zu erhöhen und mehr Menschen zu verstärkter Beteiligung an Weiterbildung zu motivieren.

Gefördert werden Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zurzeit € 25.600,— nicht übersteigt.
Bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro.

Beispielhafte COATRAIN® – Angebote

Interesse und/oder Fragen? Bitte sprechen Sie uns an.

Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen, die Ihrer beruflichen Weiterbildung dienen.

Die Hälfte der Lehrgangskosten (maximal € 500,–) kann über den Prämiengutschein finanziert werden, den Rest trägt der Weiterbildungsnehmer als Eigenanteil.

Die Prämie kann einmal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, also in diesem Jahr und erneut im nächsten Jahr.

Vor der Anmeldung zu einer Weiterbildung muss eine Beratung bei einer der zugelassenen Beratungsstellen erfolgen, bei der die Förderungsberechtigung festgestellt und das Bildungsziel bestimmt werden.

Auf dieser Internetseite gibt es Beispiele und weitere Informationen.

Förderung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Qualifizierungsmaßnahmen während des Bezuges von Kurzarbeitergeld (QualiKug) und Transferkurzarbeitergeld (QualiKugTransfer)

QualiKug: Bezieherinnen und Bezieher von konjunkturellem Kurzarbeitergeld (§ 169 SGB III) und Saison-Kurzarbeitergeld (§ 175 SGB III). Dieses Förderprogramm ist zurzeit inaktiv.

QualiKugTransfer: Bezieherinnen und Bezieher von Transferkurzarbeitergeld (§ 216b SGB III).

Berufliche Weiterbildung, die der Vertiefung oder Ergänzung beruflicher Kenntnisse dient. Um die Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer/innen an die gestiegenen Anforderungen des Arbeitsmarktes zu verbessern, fördert der ESF die Teilnahme an sinnvollen Qualifizierungsmaßnahmen, wenn Bezieher von Kurzarbeitergeld die Zeiten des Arbeitsausfalls für ihre Weiterbildung nutzen.

Bei den förderfähigen Maßnahmen wird zwischen allgemeinen und spezifischen Weiterbildungsmaßnahmen unterschieden. (QualiKug)

Um den Übergang in eine andere Beschäftigung zu erleichtern und um Arbeitslosigkeit zu vermeiden, fördert der ESF bereits während des Bezuges von Transferkurzarbei-
tergeld die Teilnahme an sinnvollen arbeitsmarktlich zweckmäßigen Maßnahmen. (QualiKugTransfer)

Beispielhafte COATRAIN® – Angebote

Wir entwickeln mit Ihnen das passende Angebot. Bitte sprechen Sie uns an.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Qualifizierungsmaßnahme, der Unternehmensgröße und dem geförderten Personenkreis.

QualiKug: Die Grundförderung beträgt für

  • allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen 60 % der Lehrgangskosten
  • spezifische Qualifizierungsmaßnahmen 25 % der Lehrgangskosten

Dies gilt auch für nicht anerkannte Maßnahmen, die z. B. von zugelassenen Trägern durchgeführt werden. Entscheiden Sie sich für eine solche Maßnahme, sollten Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit nach der Höhe der erstattungsfähigen Kosten erkundigen.

QualiKugTransfer: Die anfallenden Lehrgangskosten werden durch den ESF (Europäischer Sozialfonds) finanziert soweit sie angemessen sind und sofern sich der Arbeitgeber in angemessenem Umfang an der Finanzierung beteiligt.

Förderung beschäftigter Arbeitnehmer nach §417 SGB III

Personen ab 45 Jahren, die in Betrieben mit maximal 250 Arbeitnehmern angestellt sind.

Arbeitnehmer/innen können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

1. sie bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben,

2. sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben,

3. der Betrieb, dem sie angehören, weniger als 250 Arbeitnehmer/innen beschäftigt,

4. die Maßnahme außerhalb des Betriebes, dem sie angehören, durchgeführt wird und Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,

5. der Träger und die Maßnahme für die Förderung nach den §§ 84 und 85 SGB zugelassen sind und

6. sie die Maßnahme bis zu spezfifischen Stichtagen (bitte erfragen!) begonnen haben.

Beispielhafte COATRAIN® – Angebote

Interessant beispielsweise für Mitarbeiter/innen mit Arbeitszeitkonten u.ä., die Zeiten geringerer Anforderungen, Elternzeiten usw. dazu nutzen, sich zu qualifizieren.

Interesse und/oder Fragen? Bitte sprechen Sie uns an.

Übernommen werden die vollen Lehrgangskosten, Fahrtkosten, ggf. Kosten der Unterbringung und Verpflegung.

QualiKugTransfer: Die anfallenden Lehrgangskosten werden durch den ESF (Europäischer Sozialfonds) finanziert soweit sie angemessen sind und sofern sich der Arbeitgeber in angemessenem Umfang an der Finanzierung beteiligt.

Förderung gering qualifizierter oder älterer Arbeitnehmer/innen, die nicht an Kurzarbeit teilnehmen (WeGebAU)

Personen ab 45 Jahren, die in Betrieben mit maximal 250 Arbeitnehmern angestellt sind.

Personen die ohne Berufsabschluss sind oder mit Abschluss, aber seit mind. 4 Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Arbeitnehmer/innen können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

1. sie bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben,

2. sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben,

3. der Betrieb, dem sie angehören, weniger als 250 Arbeitnehmer/innen beschäftigt,

4. die Maßnahme außerhalb des Betriebes, dem sie angehören, durchgeführt wird und Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,

5. der Träger und die Maßnahme für die Förderung nach den §§ 84 und 85 zugelassen sind

Beispielhafte COATRAIN® – Angebote

Interessant beispielsweise für Mitarbeiter/innen mit Arbeitszeitkonten, die Zeiten geringerer Anforderungen, Elternzeiten usw. dazu nutzen, sich zum Coach zu qualifizieren.

Bei Interesse und/oder Fragen? Bitte sprechen Sie uns an!

Übernommen werden die vollen Lehrgangskosten sowie ggf. ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten